Die Hypothek ist ein Grundpfandrecht, das es dem Gläubiger ermöglicht, das mit der Hypothek belastete Vermögen des Schuldners zu pfänden, wenn dieser in Verzug gerät. Dieses Recht gilt für eingetragene unbewegliche oder bewegliche Vermögensgegenstände. In den meisten Fällen wird das Pfandrecht bei Abschluss eines Darlehensvertrags eingeräumt, um die Rückzahlung der dem Kreditinstitut geschuldeten Summe zu sichern. Damit die Hypothek wirksam wird, muss sie ordnungsgemäß eingetragen werden und es muss in der notariellen Urkunde genau angegeben werden, welche Vermögenswerte Gegenstand der Hypothek sind und für welchen Geldbetrag.
Für den Abschluss eines Hypothekarkreditvertrags, d. h. durch Hypothek besichert, erstellt der Notar für die Bank einen Vorbericht, in dem die Rechtslage der Immobilie bescheinigt wird. Auf der Grundlage dieses Berichts entscheidet die Bank über die Gewährung des Kredits. Nach der Abschluss des Darlehensvertrags nimmt der Notar unverzüglich die Eintragung der Hypothek vor, er führt eine aktuelle Einsicht in das Grundbuch durch und erstellt einen Abschlussbericht für die Bank, in dem er unter anderem die Einzelheiten der Hypothek angibt, die als Sicherheit für das Darlehen aufgenommen wurde. Unser Notariat stellt seine Erfahrung zur Verfügung, um Sie mit einer individuellen Beratung zu unterstützen.