Die Umwandlung ist ein außergewöhnlicher Vorgang, bei dem ein Unternehmen sein Organisationsmodell ändert und seine Rechtsform wechselt. Man unterscheidet zwischen homogener Umwandlung (bei der man von einer Gesellschaftsform zu einer anderen wechselt) und heterogener Umwandlung (bei der man von einer Gesellschaft zu einer Nicht-Körperschaft wechselt oder umgekehrt).
Der betreffende Vorgang muss vor einem Notar stattfinden, der für die Erstellung der öffentlichen Urkunde über die Umwandlung und ihre Eintragung in das Handelsregister zu Veröffentlichungszwecken zuständig ist. Unser Notariat stellt seine Erfahrung zur Verfügung, um Sie während des gesamten Prozesses zu unterstützen.