Übertragung von unbeweglichen Sachen

Übertragung von unbeweglichen Sachen

Worum es geht

Die Übertragung von unbeweglichen Sachen ist eine entgeltliche Urkunde, die das Eigentum an Gebäuden im Allgemeinen überträgt und ein dingliches Nutzungsrecht an ihnen überträgt oder begründet. 

Die Rolle des Notars

Innerhalb der gesetzlichen Fristen kümmert sich der Notar um die Umschreibung der Urkunden über die Übertragung von von unbeweglichen Sachen ins Immobilienregister. Außerdem bietet er einen Beratungsdienst an, um alles am sachkundigsten und zweckmäßigsten zu behandeln.

Unser Notariat stellt seine Erfahrung zur Verfügung, um Sie mit einer individuellen Beratung zu unterstützen.

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