Schenkungsverträge

Schenkungsverträge

Worum es geht

Die Schenkung ist eine Zuwendung, durch die das Eigentum an einer Immobilie übertragen wird, ohne die Erbfolge abzuwarten und ohne auf Verkauf zurückzugreifen. Auf steuerlicher Ebene garantiert die Schenkung wertvolle Vorteile, da sie niedrige Steuern vorsieht. Die Schenkung stellt in jeder Hinsicht eine öffentliche Urkunde dar und erfordert den Abschluss eines Vertrags zwischen dem Schenker und dem Beschenkten, in dem die unentgeltliche Übertragung des betreffenden Vermögens bestätigt wird.

Die Rolle des Notars

Der Notar prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für diesen Fall erfüllt sind. Grundlegende Voraussetzungen für die Genehmigung dieser Urkunde sind nämlich, dass der Schenker im Vollbesitz seiner Handlungsfähigkeit ist (und somit nicht „verhindert“ ist), dass er die volle Verfügungsgewalt über sein Vermögen hat und dass er nicht minderjährig ist. Unser Notariat kann Sie mit einer individuellen Beratung unterstützen und Ihnen die Modalitäten, Bedingungen, Vor- und Nachteile jedes Einzelfalls klar erläutern.

 

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