Gesellschaftsverträge

Gesellschaftsverträge

Der Betrieb von Unternehmen in Gesellschaftsform ist heute die häufigste Form der wirtschaftlichen Tätigkeit. Bei der Entscheidung für unternehmerische Initiative und der Festlegung der am besten geeigneten Unternehmensform ist es wichtig, sich auf fachkundige Berater zu verlassen.

Dank seiner langjährigen Erfahrung und seines fundierten Fachwissens in diesem Bereich kann unser Notariat Ihnen bei der Wahl der für Ihre Ziele am besten geeigneten Option helfen und Ihnen eine hochqualifizierte Beratung im Unternehmensbereich bieten.

BÜROKRATISCHE UND FINANZIELLE DIENSTLEISTUNGEN

  • Das Notariat Fiordiliso Lupoli verfügt über eine langjährige Erfahrung im Bereich Gesellschaftsverträge und Unternehmensdienstleistungen.
  • Unser Expertenteam begleitet Unternehmen und Unternehmer in Schlüsselmomenten und bei den heikelsten und wichtigsten wirtschaftlichen Entscheidungen: von der Gründung des Unternehmens bis zu seiner Entwicklung, von der Änderung der Struktur bis zur eventuellen Übertragung des Betriebs.

UNTERNEHMENSGRÜNDUNG

  • Kapitalgesellschaften sind Organisationen von Personen und Ressourcen zur gemeinsamen Ausübung einer Produktionstätigkeit, die mit voller Vermögensautonomie ausgestattet sind.
  • Es gibt verschiedene Gesellschaftsformen für die Betriebsführung: die Wahl hängt nicht nur von der Art und Qualität der Personen ab, die die Gesellschaft gründen wollen, sondern auch von den Umständen, die für ihre Gründung ausschlaggebend sein können.

UNTERNEHMENSFUSIONEN

  • Der Begriff Fusion bezeichnet die Verbindung von zwei oder mehr Unternehmen.
  • Eine Fusion steigert das wirtschaftliche Potenzial der beteiligten Unternehmen, stärkt ihre Marktpräsenz und ermöglicht es ihnen, ihre Geschäftskosten zu senken.

UNTERNEHMENSUMWANDLUNG

  • Die Umwandlung ist ein außergewöhnlicher Vorgang, bei dem ein Unternehmen sein Organisationsmodell ändert und seine Rechtsform wechselt.
  • Sie wird zwischen homogener und heterogener Umwandlung unterschieden.

ÄNDERUNG DES UNTERNEHMENSNAMENS

  • Die Änderung des Unternehmensnamens ist eine Änderung des Gesellschaftsvertrags.
  • Für die Änderung des Gesellschaftsvertrags von Personengesellschaften ist die Anwesenheit aller Gesellschafter vor dem Notar erforderlich (sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht).

BETRIEBSÜBERGANG

  • Der Betriebsübergang besteht in der Übertragung des Betriebsrechts auf eine andere wirtschaftliche und/oder rechtliche Einheit.
  • Diese Urkunde wird in der Regel nach einem Kauf-, Erb- oder Schenkungsvertrag abgeschlossen und kann sich auch aus einem Miet- oder Nießbrauchsvertrag ergeben.

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