Immobiliarverträge

Immobiliarverträge

Die Eigentumsübertragung, die Einbringung von Immobilien in eine Gesellschaft und der Vermögensschutz sind einige der wichtigsten Bereiche des Gesellschaftsrechts. Aus diesem Grund ist die Figur des Notars besonders wertvoll.

Unser Notariat bietet qualifizierte Beratung, um Unternehmen in einigen der wichtigsten Momente ihres Lebens zu unterstützen und dabei Ihre Investitionen mit größter Sorgfalt zu schützen.

Eigentumsübertragung

  • Darunter ist jede Unternehmenstransaktion (Verkauf, Spaltung, Fusion, Verpachtung, Nießbrauch) zu verstehen, die eine Änderung der Eigentumsverhältnisse an einer organisierten wirtschaftlichen Tätigkeit zur Folge hat.
  • Die Übertragung kann das gesamte Unternehmen oder einen Teil davon betreffen.

Übertragung von unbeweglichen Sachen

  • Es handelt sich um eine entgeltliche Urkunde, mit der im Allgemeinen das Eigentum an Gebäuden übertragen wird.
  • Sie überträgt oder begründet ein dingliches Nutzungsrecht an ihnen.

Einbringung von Immobilien in eine Gesellschaft

  • Durch diesen Vorgang bringen die Gesellschafter Güter und Dienstleistungen in die Gesellschaft ein, die für die Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit, Gegenstand des Unternehmens, erforderlich sind.
  • Die Einbringung von Immobilien, ob Investitionsgütern oder sonstigen, stellt eine besondere Art der Einbringung in eine Gesellschaft dar.

Instrumente zum Schutz des Vermögens

  • Die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Verwaltung des Unternehmensvermögens ist entscheidend, um kritische Probleme zu vermeiden, die das Leben des Unternehmens gefährden könnten.
  • Das gebräuchlichste Schutzsystem besteht in einer Vermögenstrennung.

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