Testament und Erbfolge

Testament und Erbfolge

Worum es geht

Ein Testament ist eine letztwillige Verfügung, die erst nach dem Tod des Erblassers Rechtswirkungen entfaltet. Mit einem Testament verfügt eine Person (der Erblasser) ) über ihren Willen für die Zeit nach ihrem Tod. Jeder, der volljährig und geschäftsfähig ist, kann durch Testament über seinen Nachlass verfügen.

Bei einer Erbfolge treten die Erben in alle aktiven und passiven Rechtsverhältnisse des Verstorbenen ein und das Erbschaftsvermögen geht auf sie über. Die Erbfolge wird als testamentarisch bezeichnet, wenn der Erblasser durch ein nach dem Gesetz errichtetes Testament seinen Willen in Bezug auf seine Erben und die Verteilung seines Nachlasses zum Ausdruck gebracht hat; in Ermangelung eines Testaments wird sie als gesetzlich bezeichnet, wenn das Gesetz die Erben und deren Anteile auf der Grundlage des Verwandtschaftsgrads zum Erblasser bestimmt.

Die Rolle des Notars

Der Notar kann Ihnen alle nützlichen Informationen für die Abfassung eines Testaments geben, das dem geltenden Recht entspricht. Seine Beratung kann im Voraus nützlich sein, um die Zweckmäßigkeit der einen oder anderen Art von letztwilliger Verfügung zu kennen und zu beurteilen; in einigen Fällen ist er dann zum Zeitpunkt der Hinterlegung des Testaments unerlässlich. Die Kontaktaufnahme mit einem Notar, sei es auch nur in beratender Funktion, ist wichtig, weil die Erbsache besonders komplex ist, gekennzeichnet durch starke Einschränkungen der Autonomie des Erblassers zum Schutz der Legitimierten sowie durch Formvorschriften, deren Nichtbeachtung den Willen des Erblassers vereiteln kann. Unser Notariat stellt seine Erfahrung und Professionalität zur Verfügung, um Sie mit einer individuellen Beratung zu unterstützen

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