Mit der Einbringung in eine Gesellschaft bringen die Gesellschafter Güter und Dienstleistungen in die Gesellschaft ein, die für die Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit, Gegenstand des Unternehmens, erforderlich sind. Die Einbringung von Immobilien, ob Investitionsgütern oder sonstigen, stellt eine besondere Art der Einbringung in eine Gesellschaft dar.
Bei der Einbringung in eine Gesellschaft ist die Mitwirkung des Notars nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch unverzichtbar, um sich ein klares Bild von den Vorschriften zu machen und die Bedürfnisse des Kunden genau zu ermitteln. Unser Notariat stellt seine Erfahrung zur Verfügung, um Sie mit einer individuellen Beratung zu unterstützen.