Betriebsübergang

Betriebsübergang

Der Betriebsübergang besteht in der Übertragung des Betriebsrechts auf eine andere wirtschaftliche und/oder rechtliche Einheit. Diese Urkunde wird in der Regel nach einem Kauf-, Erb- oder Schenkungsvertrag abgeschlossen und kann sich auch aus einem Miet- oder Nießbrauchsvertrag ergeben.

Ein Betriebsübergang ist jede Unternehmenstransaktion (Verkauf, Spaltung, Fusion, Verpachtung, Nießbrauch), die eine Änderung der Eigentumsverhältnisse an einer organisierten wirtschaftlichen Tätigkeit zur Folge hat, die bei der Übertragung ihre Identität beibehält. Die Übertragung kann das gesamte Unternehmen oder einen Teil davon betreffen und in diesem Fall spricht man von der Übertragung eines Geschäftszweigs.

Die Rolle des Notars

Verträge, die den Betriebsübergang zum Gegenstand haben, müssen durch eine notarielle Urkunde abgeschlossen werden, damit sie beim zuständigen Handelsregister hinterlegt werden können. Die Beratung durch den Notar ist besonders hilfreich bei der Überprüfung des Vorliegens aller gesetzlichen Voraussetzungen für die Gültigkeit des Vertrages sowie bei der korrekten Ermittlung der mit dem betreffenden Geschäft verbundenen Steuern.

Unser Notariat stellt seine Erfahrung in diesem Bereich zur Verfügung, um Sie mit einer individuellen Beratung zu unterstützen.

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