Aufnahme eines Darlehens

Aufnahme eines Darlehens

Worum es geht

Der Darlehensvertrag ist eine besondere Art von Vertrag zwischen zwei Parteien: der Darlehensgeber, der eine Geldsumme oder eine Menge vertretbarer Güter zur Verfügung stellt, und der Darlehensnehmer, der sich verpflichtet, die vereinbarte Summe bei Fälligkeit zurückzuzahlen. Das Darlehen beruht auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit: das Geliehene muss innerhalb der vereinbarten Frist zurückgezahlt werden.

Die Rolle des Notars

Der Notar ist das überparteiliche Subjekt, das den Vertragsabschluss zwischen den beiden Parteien verwaltet, um ein vertragliches Gleichgewicht zu gewährleisten. Zu diesem Zweck wird der Notar die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien klären, die besten Lösungen für die Vertragsparteien aufzeigen und zu komplizierte oder unverhältnismäßig günstige Klauseln für eine der beteiligten Parteien beseitigen. Unser Notariat stellt seine Erfahrung zur Verfügung, um Sie mit einer individuellen Beratung zu unterstützen .

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